Dienstag, 15. Mai 2012

lizenzfreie Bilder in Ihrem Shop, eBay-Angebot oder Blog

Das Internet ist eine allzu verlockende und unerschöpfliche Quelle von Bildern. Und egal, ob es um das Foto einer Sehenswürdigkeit, von Personen im Büroalltag oder um ein Stimmungsbild geht – die Bildersuche einer Suchmaschine macht es so einfach, zu jedem Thema eine beeindruckende Bildauswahl zu bekommen. Aber können diese Bilder wirklich wie gekaufte Stockfotos problemlos für die eigene Website, für Broschüren und Flyer verwendet werden? Mitnichten, denn wer Bilder mal schnell aus dem Web herunterlädt, läuft Gefahr, rechtliche Probleme zu bekommen. Viel sicherer ist die Bildbeschaffung über Microstock-Agenturen, die lizenzfreie Bilder sehr preisgünstig anbieten. Übrigens, auf das alte Sprichwort „wo kein Richter, da kein Henker“ sollte man besser nicht mehr vertrauen. Die Gefahr der Entdeckung der unbefugten Nutzung eines Bildes ist nicht zu unterschätzen, da Fotografen und Agenturen zum Teil entsprechende Suchprogramme verwenden.

Es muss zu verlockend gewesen sein. Ein Reiseveranstalter hatte in einer Community ein packendes Foto gefunden, das perfekte Aufmacherfoto für ein Angebot auf seiner Website. Kurzerhand wurde das Foto kopiert und mehrfach im eigenen Internetangebot verwendet.
Der Fotografin blieb das jedoch nicht verborgen. Sie hatte zwar die redaktionelle Nutzung des Fotos erlaubt, nicht aber den Einsatz für kommerzielle Zwecke. Sie stellte daher eine Schadenersatzforderung. Grundlage dieser Forderung ist das Urheberrecht der Fotografin an ihrem Foto, das sich übrigens nicht nur auf die Werke professioneller Fotografen bezieht, auch Bilder von Amateurfotografen fallen unter dieses Schutzrecht.
Rechtsanwalt Ludwig Rentzsch von der Kanzlei für Künstler-, Medien- und Internetrecht in Stuttgart gibt zu bedenken: „Das finanzielle Risiko einer unbefugten Verwendung fremder, beispielsweise über Google gefundener Bilder kann be- trächtlich sein.“ Der Streitwert bemisst sich, so Rentzsch, insbesondere am Umfang der Rechtsverletzung. Ausschlaggebend ist die Verwendung des Fotos, die Auflage, die lokale, nationale oder gar weltweite Nutzung und mehr. Bereits bei der unbefugten Nutzung einzelner Fotos würden von den Gerichten regelmäßig Streitwerte von 10.000 Euro festgesetzt. Hieraus errechnen sich die außergerichtlichen Anwaltskosten (Abmahnkosten) von etwa 775 Euro, zusätzlich können weitere Anwalts- sowie Gerichtskosten entstehen.


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Quelle: onlinemarktplatz.de

Afterbuy BBQ 2012


Großes Event für Online-Händler am 16. Juni 2012 in Krefeld

Über 900 Online-Händler werden am 16. Juni 2012 in Krefeld zu einer der größten Veranstaltungen für Webseller in Deutschland erwartet. Bereits zum sechsten Mal lädt an diesem Tag die eBay Tochter Afterbuy zum sogenannten "Afterbuy BBQ" ein.

Alle Informationen zum Event unter: www.afterbuy.de/bbq

Neue Textilverordnung ab dem 8. Mai 2012 zwingend

Am 18.Oktober 2011 wurde die Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2011 über die Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen veröffentlicht. Diese Verordnung trat am 09. November 2011 in Kraft.

Für deutsche Hersteller und Internet-Händler, also auch eBay-Händler, wichtig zu wissen: Bis zum 08. Mai 2012 dürfen noch Produkte in den Verkehr gebracht werden, deren Kennzeichnung sich noch nach den alten Regelungen richtet. Ab dem 8. Mai 2012 ist obige Verordnung zu beachten und auch umzusetzen.
Grundsätzlich gilt die Regelung für alle Textilerzeugnisse, also nicht nur Bekleidung, sondern auch textile Bezüge für Stühle, Sofas oder Sonnenschirme und vieles mehr. Definiert werden Textilerzeugnisse im Artikel 2 der Verordnung.

Textilerzeugnisse sind demnach:
  • Erzeugnisse mit einem Gewichtsanteil an Textilfasern von mindestens 80% – Bezugsmaterial für Möbel, Regen- und Sonnenschirme mit einem Gewichtsanteil an Textilkomponenten von mindestens 80%.
  • die Textilkomponenten der oberen Schicht mehrschichtiger Fußbodenbeläge, von Matratzenbezügen, von Bezügen von Campingartikeln, sofern diese Textilkomponenten einen Gewichtsanteil von mindestens 80% dieser oberen Schichten oder Bezüge ausmachen.
  • Textilien, die in andere Waren eingearbeitet sind und zu deren Bestandteil werden, sofern ihre Zusammensetzung angegeben ist
Die Folge der Nichteinhaltung wird einmal mehr eine Flut von Abmahnungen sein.

Quelle: Onlinemarktplatz.de

Montag, 7. Mai 2012

eBay-Suche - das Ausschließen

Unter eBay können Sie einiges an Geld sparen, indem Sie reduzierte Produkte erwerben. Doch ist das Suchen aufgrund der zahlreichen Angebote gar nicht mehr so einfach. Helfen kann dabei das Ausschließen einzelner Begriffe, wie zu fehlerhaften Ergebnissen führen können.

Tipps zur Nutzung erhalten Sie hier. Zur Anleitung

Quelle:
http://www.helpster.de

Tipps zum richtigen Newsletter-Marketing

Der Newsletter gilt immer noch als eines der effektivsten Marketinginstrumente. Und das nicht ohne Grund: Alleine durch die Anmeldung zum Newsletter signalisiert ein Empfänger bereits, dass er ein grundsätzliches Interesse an den Produkten oder der Marke hat. Streuverluste können so vermindert werden. Auch die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten sind der große Trumpf eines guten Newsletters. Wer also ein paar generelle Tipps beherzigt, kann aus einem Newsletter-Leser schnell einen kaufenden Kunden machen.
  1. Mailingliste: So selbstverständlich es sich auch anhört, man kann es nicht oft genug wiederholen: Newsletter sollte man nur an die Kunden verschicken, die dies auch wünschen. Das bedeutet, dass nur die Kunden einen Newsletter bekommen dürfen, die dem Empfang ausdrücklich zugestimmt haben. Ist dies nicht der Fall, sollte man von einem Versand ausnahmslos die Finger lassen, auch wenn es vielleicht kurzfristigen Nutzen verspricht. Langfristig leidet dadurch bestenfalls das eigene Image, im schlimmsten Fall droht ein juristisches Nachspiel. Jeder Newsletter muss zudem die Möglichkeit bieten, diesen auch wieder abbestellen zu können.
  2. Inhalt: Überlegen Sie sich vor dem Versand, wofür Sie diesen Newsletter überhaupt einsetzen möchten. Dient er der Kundenbindung, der reinen Information, Imagebildung, Verkauf, etc. Vielleicht hilft ein Plan, auf dem Sie Ihre Ziele sammeln und zeitlich koordinieren.
  3. Design: Achten Sie auch beim Newsletter auf Ihre Corporate Identity. Standard-Newsletter-Vorlagen verschenken die Branding-Möglichkeiten und reduzieren den Wiedererkennungswert.
  4. Nach der Anmeldung: Sollte sich jemand für den Newsletter angemeldet haben, darf man ihm gerne zeigen, dass man sich über diese Anmeldung freut. Dazu könnte man ihm zum Beispiel eine erste personalisierte Begrüßungsmail zukommen lassen, in der man ihn willkommen heißt und vielleicht sogar einen kleinen Gutschein zur Begrüßung anbietet.
  5. Betreff: Die Betreffzeile muss bereits die Aufmerksamkeit des Empfängers erregen. Sie entscheidet, ob der Newsletter geöffnet wird oder direkt in den Papierkorb wandert. Ein schlichtes „Shop XY-Newsletter vom 10. März“ wird mit Sicherheit nicht gelesen werden. Stattdessen kurz und bündig (max. 60 Zeichen), spannend, neugierig machend. Hier kann man gerne auch einmal experimentieren, was am besten ankommt.
  6. Ansprache: Jeder Mensch fühlt sich geschmeichelt, wenn er mit dem eigenen Namen angesprochen wird - auch wenn er weiß, dass dahinter nur das Newsletter-Programm steckt. Daher: Sprechen Sie Ihre Kunden persönlich an. Je nach Art Ihres Shops kann auch ein „Du“ als Ansprache möglich sein.
  7. Analyse: Um den Erfolg eines Newsletters einschätzen zu können, ist eine sorgfältige Analyse notwendig. Messen Sie also Öffnungsraten, Bounce-Raten, Traffic-Veränderungen etc. Nur so können Sie Ihren Newsletter optimieren.
  8. Newsletter für unterwegs: Mit der Zahl der verkauften Tablet-Computer und Smartphones steigt natürlich auch die Zahl derer, die ihre E-Mails unterwegs lesen. Um auch diese Kunden anzusprechen, sollte der Newsletter für die mobile Nutzung optimiert sein.




    Quelle:
    http://www.onlinehaendler-news.de