Freitag, 19. Dezember 2008

Frohe Weihnachten und einen guten Start ins Jahr 2009

Allen Lesern ein frohes Weihnachtsfest und einen guten und erfolgreichen Start ins Jahr 2009! Ich würde mich freuen, wenn Ihr auch 2009 weiter fleißig hier lesen und mitarbeiten würdet!

Workshop Druck: Widerrufsbedingungen / AGB´s auf die Rückseite drucken

Es ist nicht möglich über den ReportDesigner eine zweite Seite anzulegen, die nur Text enthält und als Rückseite zur eigentlichen Rechnung gedruckt wird. Dies liegt darin begründet, dass der Druck bei der Aufbereitung nicht die endgültige Seitenanzahl kennt.

Um dies zu bewerkstelligen gehen Sie wie folgt vor:

Sie können in den ABF-Grundlagen (Modul „Auftragsbearbeitung“ über und hier auf der Karteikarte „Texte“ im Eingabefeld „Anlage Auftragsbearbeitung“) die Widerrufsbedinungen als PDF-Datei hinterlegen. Anschließend aktivieren Sie in den „Druckoptionen“ in den ABF-Konstanten die Option „Anlage zu Vorgang drucken“. Jetzt haben Sie die Voraussetzungen zum gleichzeitigen Druck der Widerrufsbedingungen geschaffen. Drucken Sie nun eine Rechnung, aktivieren Sie im Druckdialog – vor der Druckvorschau – die Optionen „Druck als PDF-Datei“ und „Druckvorschau“ ein. Wenn Sie nun den Druck der Rechnung starten, öffnet sich nicht die Druckvorschau des PC-Kaufmann, sondern Ihr PDF-Viewer (z.B. der Adobe Reader). Hier stellen Sie nun in den Druckereigenschaften den Duplexdruck ein und starten den Druck. Jetzt werden die Widerrufsbedingungen auf die Rückseite der Rechnung gedruckt. Genau wie beim Druck über den PC-Kaufmann erhalten Sie auch die Abfrage nach dem automatischen Buchen der Rechnung, die Sie bei erfolgreichem Druck bestätigen können.

Dienstag, 16. Dezember 2008

Workshop Finanzbuchhaltung: Verzugszinsen / Buchen von Differenzen

Die Verzugszinsen beziehen sich auf die Fälligkeit des Op´s. Die Differenzzeit zwischen dem Ausdruck der 1. Mahnung und der 2. Mahnung wird nicht gesondert ausgewiesen. Auf der 2. Mahnung erscheint somit also der volle Betrag der Verzugszinsen.
Wenn die Verzugszinsen der 1. Mahnung gebucht wurden, so müssen diese storniert werden, da die 2.Mahnung die Zinstage beinhaltet. Eine automatische Buchung des Differenzbetrages ist im PC Kaufmann nicht vorgesehen, da sich die Berechnung der Verzugszinsen immer auf das Fälligkeitsdatum des Op´s bezieht.

Workshop Finanzbuchhaltung: Wechsel der Versteuerungsart Ist --> Soll

Nach einem Wechsel der Versteuerungsart Istversteuerung auf die Sollversteuerung kann es ggf. notwendig werden manuelle Umbuchungen vorzunehmen. Dieser Fall tritt genau dann ein, wenn ein Rechnungsausgang im Buchungsjahr mit Istversteuerung gebucht wurde, die Zahlung allerdings erst im Buchungsjahr mit Sollversteuerung erfolgt.Diese notwendigen manuellen Umbuchungen bedingen zunächst die Anlage von 2 neuen Statistikkonten, wobei ein Statistikkonto das UVA-Kennzeichen 51 und ein Statistikkonto das UVA-Kennzeichen 0 bekommt. Nach dem Zahlungseingang im Buchungsjahr mit Sollversteuerung wird dann zunächst das Statistikkonto mit UVA-Kennzeichen 51 an Statistikkonto mit UVA-Kennzeichen 0 mit dem Nettorechnungsbetrag gebucht. Anschließend wird der Steuerbetrag von Umsatzsteuer nicht fällig an Umsatzsteuer fällig gebucht.

Beispiel:

Buchungsjahr 01 (Istversteuerung)

1. Geschäftsvorfall "Rechnungsausgang"

Debitor 116,-

an Erlöse 100,-

Umsatzsteuer nicht fällig 16,-



Buchungsjahr 02 (Sollversteuerung)

1. Geschäftsvorfall "Zahlungseingang"

Debitor 116,-

an Bank 116,-

2. Geschäftsvorfall "Allg. Buchung Habensplitt"

Statistikkonto UVA-Kennzeichen 0 100,-

an Statistikkonto UVA-Kennzeichen 51 100,-

3. Geschäftsvorfall "Allg. Buchung Habensplitt"

Umsatzsteuer nicht fällig 16,-

an Umsatzsteuer fällig 16,-

Workshop Finanzbuchhaltung: Aktive / Passive Rechnungsabgrenzung

Sollen Aufwendungen bzw. Erträge als Aktive/Passive Rechnungsabgrenzung gebucht werden, ist es notwendig die Kosten und Erträge periodengerecht abzugrenzen. Am 31.12. des Abschlußjahres sind die betreffenden Aufwandskonten durch eine "Aktive Rechnungsabgrenzung" bzw. die Ertragskonten durch eine "Passive Rechnungsabgrenzung" zu berichtigen. Somit werden die Aufwendungen und Erträge in der GuV korrekt ausgewiesen. Zu Beginn des neuen Buchungsjahres müssen dann die Posten der Rechnungsabgrenzung aufgelöst werden, indem Sie auf das entsprechende Aufwand- b.z.w. Ertragskonto umgebucht werden.

Direkte Rechnungsabgrenzungen: Ausgaben und Einnahmen des laufenden Geschäftsjahres, die Aufwendungen und Erträge des nächsten Jahres betreffen, können bereits direkt bei Zahlung entsprechende abgegrenzt werden. Dadurch erübrigt sich zum Jahresabschluß eine besondere Überprüfung aller Ausgaben und Einnahmen auf Ihre periodengerechte Abgrenzung.

Workshop Finanzbuchhaltung: Abschlußbuchungen + Gewinnverteilung

Zum Ende eines Geschäftsjahres sind Abschlussbuchungen notwendig. Hierzu zählt unter anderem das Buchen des Jahresüberschuss bzw. des Jahresfehlbetrags.

Legen Sie sich vorab, falls im Sachkontenstamm noch nicht vorhanden, ein Konto auf Basis des Saldenvortragskontos an, welches dann als Gegenkonto zur GuV genutzt wird.

Kopieren Sie sich das Saldenvortragskonto Sachkonten, vergeben Sie eine neue Satznummer ( statt S 900000 z.B. S 900001) und eine neue Bezeichnung des Kontos ( z.B. Gegenkonto Gewinnverteilung).Die Kontenart ändern Sie von Vortragskonto auf BEWEGUNGSKONTO ab. Dadurch können Sie direkt auf dieses Konto buchen, ohne das der Wert des Kontos ins neue Buchungsjahr übernommen wird.
Ordnen Sie diesem Konto bitte ebenfalls über die Karteikarte Kennzeichen ein
"Auswertungskennzeichen 1" zu.

Zuordnen des Auswertungskennzeichen 1:

-Rufen Sie in dem Modul Finanzbuchhaltung unter Stammdaten den Menuepunkt
Sachkonten auf.
-Markieren Sie das Konto und wählen Sie bearbeiten.
- Öffnen Sie die Karteikarte "Kennzeichen"
- Bewegen Sie den Cursor in das Feld "Auswertungskennzeichen 1"
- Betätigen Sie die Taste F2.
- Warten Sie einen Moment, bis alle Texte eingelesen sind.
- Wählen Sie den Button "Baum".
- Jetzt werden die Bilanzpositionen in einer Baumstruktur im Klartext dargestellt und können in das Konto übernommen werden. Ordnen Sie dem Konto die Position "Bilanzgewinn/Bilanzverlust" zu. Diese finden Sie im Ordner "Gewinn- und Verlustrechnung"

Auf diesem Konto wird nun der Gewinn bzw. der Verlust beim Jahresabschluss gebucht.
Wählen Sie dazu in der 13. Periode des alten Jahres den Geschäftsvorfall ALLGEMEINE BUCHUNG. Sprechen Sie auf der einen Seite das neu angelegte Konto an und auf der anderen Seite das gewünschte Kapitalkonto, auf dem der Gewinn/ Verlust verteilt werden soll.
Diese Buchung kann nur im Geschäftsvorfallmodus erfasst werden. Korekturbuchungen auf Bewegungskonten sind im Expertenmodus/ Schnellbuchungsmodus nicht möglich.

Die Bilanzposition "Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag" erscheint nach der Buchung nicht mehr. Dafür wird der Gewinn/ Verlust nun in der GuV in der Zeile "Bilanzgewinn/ Bilanzverlust" ausgewiesen.

Bestehen Zweifel bezüglich der Zuordnung in der Bilanz/GuV, sowie bei der Auswahl der zu bebuchenden Konten, fragen Sie bitte Ihren Steuerberater.
Eine Gewinnverteilung müssen nur in Bilanzmandanten vornehmen. In einer Einnahme-Überschuss-Rechnung ist eine Gewinnverteilung nicht notwendig.