Ich wünsche Euch allen frohe Weihnachtsfeiertage und einen guten Start ins neue Jahr.
Ich freue mich auf viele spannende Fragen und Hilferufe. Auch 2011 werde ich weiterhin versuchen unkompliziert und schnell zu helfen - ebenso bleibt der Formularanpassungsservice erhalten.
Also ein ideenreiches und erfolgreiches Jahr 2011.
Mittwoch, 22. Dezember 2010
Dienstag, 14. Dezember 2010
Steueränderungen 2011 im unternehmerischen Bereich
* Ab 2011 ist die Einkommensteuererklärung von Personen mit Gewinneinkunftsarten, also Gewerbetreibende, Selbstständige und Freiberufler sowie Land- und Forstwirte, elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Auch andere Steuererklärungen sowie die Einnahmen-Überschussrechnung sowie Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sollen elektronisch übermittelt werden. Ausnahme: Befreiung nach einer Härtefallregelung
* Arbeitgeber sind ab 2010 verpflichtet, die Entgeltbescheinigungen ihrer Beschäftigten auf elektronischem Wege an die Sozialversicherungsträger zu übermitteln (Entgeltnachweis "ELENA"). Wegen technischer Probleme ist die Testphase aber nunmehr bis zum Jahr 2014 "verlängert" worden.
* Anhebung der Grenzbeträge für kleinere Unternehmen für die Geltendmachung von Investitionsabzugsbeträgen und Sonderabschreibungen für neue bewegliche abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (§ 7g Abs. 1 Nr. 1 EStG).Neue Grenzen:o a) Betriebsvermögen bei bilanzierenden Betrieben von 235.000 Euro auf 335.000 Euroo b) Wirtschaftswert bei Land- und Forstwirten von 125.000 Euro auf 175.000 Euroo c) Gewinn bei Ermittlung mittels Einnahmen-Überschussrechnung von 100.000 Euro auf 200.000 Euro
* Senkung der Hinzurechnungsquote von Miet- und Pachtzinsen sowie Leasingraten bei der Gewerbesteuer von 65 Prozent auf 50 Prozent
* Milderung der Zinsschranke durch dauerhafte Einführung der höheren Freigrenze von 3 Mio. Euro statt bisher 1 Mio. Euro (§ 4h EStG)
* Seit dem 01.07.2009 ist bereits die Umsatzgrenze für die Ist-Besteuerung auch in den alten Bundesländern auf 500.000 Euro erhöht worden. Diese einheitliche Grenze gilt in den alten und neuen Bundesländern zunächst bis zum 31.12.2011 (§ 20 UStG).
* Mehrere Änderungen in der Bilanzierung: Wegfall des Grundsatzes der umgekehrten Maßgeblichkeit, Ausübung steuerlicher Wahlrechte ist nicht mehr an die Handelsbilanz gebunden. http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/steueraenderungen-2010.htm
* Arbeitgeber sind ab 2010 verpflichtet, die Entgeltbescheinigungen ihrer Beschäftigten auf elektronischem Wege an die Sozialversicherungsträger zu übermitteln (Entgeltnachweis "ELENA"). Wegen technischer Probleme ist die Testphase aber nunmehr bis zum Jahr 2014 "verlängert" worden.
* Anhebung der Grenzbeträge für kleinere Unternehmen für die Geltendmachung von Investitionsabzugsbeträgen und Sonderabschreibungen für neue bewegliche abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (§ 7g Abs. 1 Nr. 1 EStG).Neue Grenzen:o a) Betriebsvermögen bei bilanzierenden Betrieben von 235.000 Euro auf 335.000 Euroo b) Wirtschaftswert bei Land- und Forstwirten von 125.000 Euro auf 175.000 Euroo c) Gewinn bei Ermittlung mittels Einnahmen-Überschussrechnung von 100.000 Euro auf 200.000 Euro
* Senkung der Hinzurechnungsquote von Miet- und Pachtzinsen sowie Leasingraten bei der Gewerbesteuer von 65 Prozent auf 50 Prozent
* Milderung der Zinsschranke durch dauerhafte Einführung der höheren Freigrenze von 3 Mio. Euro statt bisher 1 Mio. Euro (§ 4h EStG)
* Seit dem 01.07.2009 ist bereits die Umsatzgrenze für die Ist-Besteuerung auch in den alten Bundesländern auf 500.000 Euro erhöht worden. Diese einheitliche Grenze gilt in den alten und neuen Bundesländern zunächst bis zum 31.12.2011 (§ 20 UStG).
* Mehrere Änderungen in der Bilanzierung: Wegfall des Grundsatzes der umgekehrten Maßgeblichkeit, Ausübung steuerlicher Wahlrechte ist nicht mehr an die Handelsbilanz gebunden. http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/steueraenderungen-2010.htm
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